Die römische Kirche versteht die Klöster und Ordensgemeinschaften als Gewinn für das kirchliche Leben. Die evangelische Kirche tut sich – für uns z.T. schmerzlich erfahrbar – damit eher schwer. Daher machen wir uns eine Position der EKD zu eigen: „Im November 1990 hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland nach einem Bericht des damaligen Beauftragten des Rates für Kommunitäten, Schwestern- und Bruderschaften und den kommunitären Gemeinschaften gedankt „für den Dienst, den sie zeichenhaft für die ganze Kirche tun“. Sie hat damit die Bitte verbunden, „die Kommunitäten mögen sich weiterhin als Teil der größeren kirchlichen Gemeinschaft betrachten, den Austausch mit Gemeinden und Gruppen pflegen, interessierten, suchenden und beladenen Menschen einen Ort zum Aufatmen gewähren, den Dienst der Fürbitte für Kirche und Welt in Treue wahrnehmen und die Erinnerung an die ökumenische Weite der christlichen Berufung wach halten.“ Gleichzeitig hat sie die Gliedkirchen gebeten, „auch zukünftig den kommunitären Gemeinschaften ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden.“
Ganz auf dieser Linie liegt der Wunsch des Rates der EKD, dass sich die Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften als eine legitime Sozialgestalt der Kirche verstehen. Sie sollten Kontakt suchen und Kommunikation pflegen mit den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirchen, in denen sie leben, und die Begegnungen mit den Beauftragten für die Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften der Landeskirchen und dem Beauftragten des Rates der EKD suchen. Ebenso dringlich ist aber auch der umgekehrte Wunsch auszusprechen, dass die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen das Gespräch mit den Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften suchen mögen. Denn solche kontinuierlichen Gespräche stärken das Vertrauen untereinander. Vertrauen und Zusammenarbeit können da entstehen, wachsen und reifen, wo gegenseitig Einblick gewährt wird, wo Anteil genommen und Anteil zu geben gewagt wird und wo regelmäßige Besuche selbstverständlich werden.“ („Kommunitäten und geistliche Gemeinschaften in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Ein Votum des Rates der EKD zur Stärkung evangelischer Spiritualität“, EKD-Texte 88, 2007)
Wir möchten als Bestandteil von Erzbistum und Landeskirche verstanden und integriert werden. Wir glauben, dass evangelische Freiheit und katholische Breite sich ergänzen können und sollten. Wir glauben, dass unser Kloster, unsere Form der Liturgieentfaltung und unser diakonischer Dienst insbesondere die EKBO bereichern kann, wenn wir in Freiheit und Verbundenheit unsere Gemeinschaft und Spiritualität in ihr entwickeln können und die evangelische Amtskirche monastische Zweige als Inspiration anzuerkennen beginnt. Wir haben die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin um eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit ersucht und um ein gemeinsames Nachdenken über die Form der Einbindung gebeten.
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