Fünf Freitagsfragen an Georg Härpfer, Vorstandsmitglied der Schwulenberatung Berlin, über eine für manche tödliche Rechtssprechung, Verurteilungen in der jungen Bundesrepublik und den Verdacht, ein ‚175er‘ zu sein. Ein Beitrag zum Tag der Menschenrechte.
Georg Härpfer studierte Jura an der Ludwig-Maximilian-Universität München und Verwaltungsrecht an der Bayerischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in München sowie Kunstgeschichte an der FU Berlin. Er ist Diplom-Verwaltungswirt. Er engagiert sich in der AG Lesben und Schwule in der SPD (QueerSozis/Schwusos) im Landesvorstand Berlin. Seit 2008 gehört er dem Vorstand der Schwulenberatung Berlin an. Seit Anfang Juli ist er zudem Vorstandmitglied des neu gegründeten Bundesinteressenverbandes schwuler Senioren (BISS).
Rogate-Frage: Herr Härpfer, der Paragraf 175 im Strafgesetzbuch (StGB) tauchte zum ersten Mal 1871 in der deutschen Rechtsprechung auf. Der Paragraf existierte fast 123 Jahre mit weitreichenden und teilweise tödlichen Folgen für schwule Männer. Am 10. März 1994 hat der Deutsche Bundestag ihn aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Warum ist es für Sie damit nicht erledigt?
Georg Härpfer: Mit der Streichung des Paragrafen 175 StGB im Jahre 1994 aus dem Strafgesetzbuch ist keine Rehabilitation und Entschädigung der vielen tausend Männer erfolgt, die vor allem in der Zeit von 1949 bis 1969 aufgrund dieses Paragrafen verurteilt worden sind.
Rogate-Frage: Wie viele Männer waren von einer polizeilichen und juristischen Verfolgung in der DDR und Bundesrepublik durch den Paragrafen betroffen und mit welchen Folgen?
Georg Härpfer: Die genaue Zahl ist nicht bekannt. Man spricht von circa 100.000 Ermittlungsverfahren und circa 50.000 Verurteilungen in der BRD. Aus der DDR sind 1300 Verurteilungen bis 1959 dokumentiert. Die Freiheitsstrafen konnten auf bis zu fünf Jahren festgelegt werden, in den meisten Verurteilungen wurde das Strafmaß auf zwei Jahre Freiheitsentzug festgelegt. Die junge Bundesrepublik hat die nationalsozialistische Verfolgung der homosexuellen Männer bruchlos fortgesetzt. Unglaublich ist die Tatsache, dass homosexuelle Männer, die die Konzentrationslager überlebt hatten, zur Fortsetzung der Strafverbüßung wieder eingesperrt wurden.
Die Strafdrohung des Paragrafen 175 StGB entfaltete außer einem förmlichen Prozess eine vielfache Wirkung in der Form, dass unter anderem der Verdacht, ein „175er“ zu sein, zum Verlust der bürgerlichen Existenz führen konnte, der Verlust des Arbeitsplatzes drohte, die Wohnung gekündigt werden konnte, man zum Freiwild für Erpresser werden konnte, die Partnerfindung extrem erschwert, wenn nicht unmöglich war und schließlich das Risiko auf Suizid erhöht war.
Rogate-Frage: Warum wurden die nach Verurteilten nach 1945 niemals rehabilitiert? Warum sind diese Urteile immer noch gültig?
Georg Härpfer: Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP lehnten die Forderung, der Gesetzgeber solle die nach 1945 ergangenen strafrechtlichen Verurteilungen wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen Männern aufheben, mit der Begründung ab, dass die Verurteilungen nach den Paragrafen 175 und 175a StGB vom Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil aus dem Jahre 1957 gebilligt worden sind. Der Gesetzgeber dürfe keine rechtskräftigen Urteile aufheben, das verstoße gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung, Artikel 20 und 92 des Grundgesetzes.
Rogate-Frage: Welche Erwartungen haben Sie an die Kirchen in diesem Zusammenhang?
Georg Härpfer: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. Mai 1957 die Rechtmäßigkeit des Paragraphen 175 StGB mit der Begründung bestätigt, dass das Recht auf freie Entfaltung durch die verfassungsmäßige Ordnung begrenzt ist, wenn feststeht, dass die soziale Gemeinschaft die Handlung als im Widerspruch zum Sittengesetz stehend betrachtet. Und dass die gleichgeschlechtliche Liebe von Männern eindeutig gegen das Sittengesetz verstößt, hat in der Adenauerzeit der 50er Jahre die römisch-katholische Kirche mit ihrer Morallehre vorgegeben. Die evangelische Kirche hat sich nicht davon distanziert. Daher ist es dringend notwendig, dass beide Kirchen diese Zeit mit den grausamen Auswirkungen, die diese Sittenvorgaben für die homosexuellen Männer in diesen Jahren verursachten, aufarbeiten und die Aufarbeitung zu dem Ergebnis führt, dass sich sowohl die evangelische als auch die römisch-katholische Kirche in Deutschland aktiv an der Unterstützung der Initiative der Rehabilitation und Entschädigung der Opfer des Paragraphen 175 StGB beteiligt.
Rogate-Frage: Welche Initiativen gibt es, um eine Rehabilitation der nach dem Paragraf 175 Verurteilten zu erreichen?
Georg Härpfer: Die Bundestagsfraktionen von Die Linke und Bündnis90/die Grünen haben mit mehreren Anträgen die Rehabilitierung und Entschädigung der Männer gefordert, die nach 1945 wegen einvernehmlich sexueller Handlungen verurteilt worden sind.
Der Berliner Senat positionierte sich mit zwei Beschlüssen im April 2012: Über eine Bundesratsinitiative wurde die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach Paragraf 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer zu ergreifen.
Der Senat hat zudem ein Konzept zur berlinbezogenen Erforschung und Dokumentation der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer und der Diskriminierung von Lesben, Schwulen und trans- und intergeschlechtlichen Menschen in der frühen Bundesrepublik und der DDR verabschiedet. Im Jahre 2013 startete die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und weiteren Kooperationspartnern die Arbeit an dem Zeitzeugenprojekt „Archiv der anderen Erinnerungen“.
Rogate: Vielen Dank, Herr Härpfer, für das Gespräch.
Weitere Informationen hier: mh-stiftung.de und
hier parlament-berlin.de
Zum Thema haben wir weitere Freitagsfragen veröffentlicht:
- Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, über Unrecht an homosexuellen Männern, die Schuld des Staates und die Öffnung der Ehe für alle.
- Ansgar Dittmar, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule in der SPD, über den Einsatz für Gleichstellung in seiner Partei, Unrechtsurteile und politische Machbarkeiten in der Großen Koalition.
- Volker Beck, Mitglied des Deutschen Bundestages, über eine Geste des Respekts, homosexuelle Menschen als Gottes Ebenbild und genug Ehe für alle.
Andere Freitagsfragen – und Antworten – finden Sie hier: Rogatekloster.de
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- Sonntag, 3. Advent, 13. Dezember 2015 | 17:00 Uhr, Sternenkinder-Gottesdienst für verwaiste Eltern und ihre Angehörigen zum Worldwide Candle Lighting Day, mit Pater Engelbert Petsch, A
ktion “Die Flamme der Hoffnung”, und Pfarrer Burkhard Bornemann, amtierender Superintendent im Kirchenkreis Schöneberg. Orgel: Dr. Julian Heigel.
- Dienstag, 12. Januar 16 | 19:00 Uhr, Eucharistie, in der Kapelle, ohne Gesang/Musik und mit viel Stille
- Dienstag, 19. Januar 16 | 19:00 Uhr, Vesper
- Dienstag, 26. Januar 16 | 19:00 Uhr, Vesper
- Dienstag, 2. Februar 16 | 19:00 Uhr, Eucharistie, in der Kapelle
- Freitag, 15. Juli 2016 | 19:30 Uhr, Eröffnungsgottesdienst zum 24. Lesbisch-schwulen Stadtfest des Regenbogenfonds. Mit Angelika Schöttler, Bezirksbürgermeisterin Tempelhof-Schöneberg.
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