Fünf Freitagsfragen an Hans-Christian Biallas, Präsident der Klosterkammer Hannover, über eine Sonderbehörde des Landes Niedersachsen, eine moderne Stiftungsverwaltung und rechtlich verbindliche Beziehungen zu fünfzehn belebten evangelischen Frauenklöstern.

Hans-Christian Biallas (Bild: Thomas Damm)
Hans-Christian Biallas, geboren in Hannover, studierte Ev. Theologie in Göttingen, Amsterdam und Kiel, war unter anderem Gemeindepastor in Cuxhaven-Altenbruch, Mitglied des Niedersächsischen Landtages und ist seit 2011 Präsident der Klosterkammer Hannover.
Rogate-Frage: Herr Präsident Biallas, der Name „Klosterkammer“ verspricht Spiritualität und Glaube. Was steckt wirklich dahinter?
Hans-Christian Biallas: Die Klosterkammer Hannover ist eine Sonderbehörde des Landes Niedersachsen und verwaltet das Vermögen von vier öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Die Stiftungen sind aus ehemals kirchlichem Vermögen entstanden. Aus ihren Erträgen unterhält die Klosterkammer mehr als 800 Gebäude, viele davon sind denkmalgeschützt, sowie rund 12.000 Kunstobjekte. Weitere Mittel in Höhe von rund drei Millionen Euro stellt sie pro Jahr für mehr als 200 kirchliche, soziale und bildungsbezogene Maßnahmen in ihrem Fördergebiet zur Verfügung.
Rogate-Frage: Wie ist es zur Gründung der Klosterkammer vor 200 Jahren gekommen?
Hans-Christian Biallas: Bis Anfang des 19. Jahrhunderts bestand das Klostervermögen im Kurfürstentum Hannover ausschließlich aus den Vermögen der Klöster, die in der Reformation 1542/43 aufgelöst oder in Damenstifte umgewandelt worden waren. Zu einem ersten Vermögenszuwachs kam es, als König Georg III. im Jahr 1802 als Kurfürst von Hannover die Regierung des Fürstbistums Osnabrück übernahm und Besitz von den geistlichen Gütern ergriff. Im Jahr 1803 fielen aufgrund der Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses die Vermögen des Benediktinerinnenklosters Gertrudenberg in Osnabrück, des Kollegiatstifts St. Johann in Osnabrück, des Benediktinerinnenklosters Malgarten, des Benediktinerinnenklosters Oesede, des Zisterzienserinnenklosters Rulle, des Benediktinerklosters Iburg, der Johanniterkommende Lage, des Stifts und vormaligen Zisterzienserinnenklosters Bersenbrück an das Kurfürstentum Hannover. Dieser erhebliche Vermögenszuwachs war zugleich Anlass, die Verwaltung dieses Vermögens im Gründungspatent des Prinzregenten Georg IV. für AHK und Klosterkammer vom 8. Mai 1818 förmlich zu regeln und diese Aufgabe einer ausschließlich für diesen Zweck errichteten Behörde, der Klosterkammer, zu übertragen.
Rogate-Frage: Wie ist die Klosterkammer aufgebaut und wie arbeitet sie?
Hans-Christian Biallas: Die Klosterkammer arbeitet wie eine moderne Stiftungsverwaltung, die bis heute ihren Stiftungsgrundsatz, das Stiftungsvermögen zu wahren und zu mehren, treu geblieben ist. Die Klosterkammer ist die größte Erbbaurechtsausgeberin in Deutschland. Auf der Einnahmeseite vergibt die Abteilung Liegenschaften Grundstücke im Erbbaurecht und verpachtet landwirtschaftliche Flächen sowie 15 Klostergüter. Die Klosterforsten bewirtschaften 26.600 Hektar Wald. Auch ausgegründete Betriebe tragen mit zu unseren Einnahmen bei. Auf der anderen Seite erhalten wir mehr als 800 Baudenkmale und rund 12.000 Kunstgegenstände. Außerdem unterstützen wir jedes Jahr mit mehr als drei Millionen Euro Förderprojekte in weiten Teilen Niedersachsens. Außerdem hat die Klosterkammer neun Beteiligungen. Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds ist an neun privatrechtlichen Gesellschaften als Allein- oder Mehrheitsgesellschafter beteiligt.
Rogate-Frage: Was fördert die Klosterkammer und in welchen Regionen?
Hans-Christian Biallas: Wir unterstützen qualitätvolle, wegweisende und nachhaltige Projekte in den Bereichen Kirche, Schule und Soziales. Die geförderten Vorhaben sollen auf einen konkreten Bedarf reagieren und ihm Idealfall einen beispielhaften Charakter haben. Dabei beschränkt sich unser Fördergebiet aus historischen Gründen auf die Teile des Landes Niedersachsen, die früher zum Königreich beziehungsweise der preußischen Provinz Hannover gehört haben.
Rogate-Frage: Welches Leitbild steht hinter der Förderung des geistlichen Lebens durch Ihre Organisation?
Hans-Christian Biallas: Die Klosterkammer Hannover erfüllt als staatliche Behörde nicht selbst geistliche Aufgaben, kann aber Kirchengemeinden, anderen kirchlichen Institutionen sowie Klöstern und geistlichen Gemeinschaften die Möglichkeit zu kirchlicher Arbeit eröffnen und die äußeren, auch finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen. Das geschieht zum einen durch Projektförderung, zum anderen aber auch durch die besondere, auch rechtlich verbindliche Beziehung der Klosterkammer zu den fünfzehn belebten evangelischen Frauenklöstern und -stiften, die zum Teil komplett von uns finanziert werden. Fünf der Klöster – die so genannten Calenberger Klöster – Barsinghausen, Mariensee, Marienwerder, Wennigsen und Wülfinghausen – gehören sogar zum Stiftungsvermögen des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds, der größten von der Klosterkammer verwalteten Stiftung.
Rogate: Vielen Dank, Herr Biallas, für das Gespräch.
Weitere Freitagsfragen – und Antworten – finden Sie hier: Rogatekloster.de
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Die nächsten Rogate-Gottesdienste und Termine:
Sonnabend, 7. April 2018 | 13:00 Uhr, Trauerfeier. Ort: Alter Zwölf-Apostel-Kirchhof.
- Sonnabend, 14. April 2018 | 14:30 Uhr, Mitgliederversammlung Trägerverein. Ort: Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde.
- Sonnabend, 14. April 2018 | 16:00 Uhr, Mitgliederversammlung Förderverein. Ort: Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde.
- Sonnabend, 14. April 2018 | 18:00 Uhr, Ökumenische Vesper. Ort: Zwölf-Apostel-Kirche. Zusammen mit der Alt-katholischen Gemeinde Berlin und Dekan Ulf-Martin Schmidt.
- Sonntag Miserikordias Domini, 15. April 2018 | 10:00 Uhr, Eucharistie. Ort: Zwölf-Apostel-Kirche. Lektorendienst: Holger Hillnhütter und Dr. Christian Meier. Kirchdienst: Karin Meier-Stoffers. Orgel: Christoph Hagemann.
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