Gemeinde – interessanterweise ein Wort, dass nicht nur im kirchlichen Bereich eine besondere Bedeutung hat, sondern auch für die queere Community. Immerhin lässt sich Community ins Deutsche nicht nur mit Gemeinschaft, sondern auch mit Gemeinde übersetzen. Und trotzdem scheint es so, dass sich mit der queeren Gemeinde und der kirchlichen Gemeinde oft zwei völlig verschiedene Welten gegenüberstehen.
Die Frage steht im Raum, wer gehört zur Gemeinde, wer darf zur Gemeinde gehören? Wer darf zur Bremer St. Martini Gemeinde gehören, wenn deren Pastor im Gemeindebrief seinen Hass über queere Menschen ausschüttet? Was versteht die katholische Glaubenskongregation unter Gemeinde, wenn sie die christliche Gemeinschaft dazu aufruft, Menschen mit homosexuellen Neigungen zu respektieren? Für mich hört sich das so an, als gehörten queere Menschen nicht zur christlichen Gemeinde dazu – als stünden sie ihr vielmehr gegenüber.
Auf die Frage, wer zur Gemeinde gehört und wer nicht, gibt es mindestens zwei Antworten.
Die erste ist eine theologische Antwort. Die kann ich Ihnen heute leider nicht geben, weil ich kein Theologe bin. Umso mehr bin ich dankbar, dass es in der katholischen und evangelischen Kirche Menschen gibt, die Verantwortung für ihre queeren Glaubensgeschwister übernehmen, indem sie in kirchlichen Gremien um theologische Antworten ringen. Zumindest unter deutschen Theolog*innen scheint sich dabei die Position durchzusetzen, dass die Behauptung, dass Homosexualität, auch die gelebte Homosexualität, Sünde sei, keinerlei theologische Berechtigung hat. Die Herausforderung, diese Erkenntnis in die Weltkirche zu tragen, sind enorm. Das erkenne ich an. Christus spricht aber: „Was hülfe es dem Menschen, so er die ganze Welt gewönne und nähme doch Schaden an seiner Seele?“ Queerfeindlichkeit schadet der Seele, auch dann, wenn als Argument die weltkirchliche Einheit in Feld gezogen wird – so meine laienhafte Exegese dieses Verses aus Matthäus, Kapitel 16.
Die andere Antwort auf die Frage, wer zur Gemeinde gehört, ist eine bürgerrechtliche. Diese kann ich Ihnen durchaus geben und sie ist kurz und lautet ganz einfach: Alle Menschen haben das Recht zur Gemeinde zu gehören, so sie unsere freiheitliche demokratische Grundordnung anerkennen und achten. Und deswegen darf es nicht sein, dass gerade das Antidiskriminierungsgesetz, eine so wichtige Errungenschaft unserer freien Gesellschaft, im kirchlichen Arbeitskontext nicht vollumfänglich gelten soll. Auch hier bin ich dankbar für den Mut queerer Christ*innen, allen voran die Initiative #OutInChurch, die lautstark auf diesen Missstand hinweisen.
Wir werden nun gleich die dritte Strophe des Liedes „Sonne der Gerechtigkeit“ singen. Darin heißt es: „Schaue die Zertrennung an, der sonst niemand wehren kann; sammle großer Menschenhirt, alles was sich hat verirrt.“ Wer hat sich hier verirrt, wen muss der Menschenhirt einsammeln?
Nicht queere Menschen sind verirrt, sondern die die queerfeindlich sind. Diese verirrten Menschen muss der Menschenhirt einsammeln, die müssen Sie, sehr geehrter Herr Erzbischof, sehr geehrte Frau Pröpstin, zurück in die Gemeinde holen, damit wann immer eine Predigt oder ein Gemeindebrief mit den Worten „liebe Gemeinde“ beginnt, sich alle angesprochen fühlen können.
Christopher Schreiber (Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg) im ökumenischen Gottesdienst gegen Queerfeindlichkeit des Rogate-Klosters zum IDAHOBIT 2022 in Anwesenheit von Pröpstin Dr. Christina-Maria Bammel (Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) und Erzbischof Dr. Heiner Koch (Erzbistum Berlin) in der Zwölf-Apostel-Kirche zu Berlin-Schöneberg.